Hallux rigidus

Großzehengrundgelenksteifigkeit – Verschleiß des Großzehengrundgelenkes – Arthrose

Behandlungsmöglichkeiten

Eine Arthrose des Großzehengrundgelenkes bedeutet, dass ein Verschleiß des Gelenkknorpels, d.h. eine zunehmende Abnutzung des Knorpels vorliegt. Dies kann früher oder später zu Schmerzen im Großzehengrundgelenk führen –anfangs bei Belastung im Sinne eines Anlaufschmerzes oder nach längerer
Gehstrecke, später auch in Ruhe. Hinzu kommt eine Abnahme der Beweglichkeit des Gelenkes, so dass das Abrollen über den Ballen schmerzhaft eingeschränkt ist.

Einlage mit „Rigidusfeder“ kann im Anfangsstadium helfen.

Im Anfangsstadium kann eine Einlagenversorgung und eine Schuhzurichtung die Belastung des Gelenkes reduzieren und Linderung verschaffen bzw. das Fortschreiten des Verschleißes verlangsamen.

Bei fortgeschrittenen Stadien mit bereits vorliegender Bewegungseinschränkung im Großzehengrundgelenk kann ein operativer Eingriff ratsam sein.

Prinzipiell empfehlen wir meist zunächst einen gelenkerhaltenden Eingriff, um den Bewegungsablauf beim Laufen zu erhalten/ zu verbessern. Hierbei werden neugebildete Knochenanlagerungen entfernt (Cheilektomie) und durch einen zusätzlichen Weichteileingriff die Beweglichkeit verbessert. Außerdem kann durch eine Knochenkeilentnahme am Großzehengrundglied (OP nach Moberg) das Abrollen erleichtert werden. Welche Technik zur Anwendung kommt ist abhängig von der Stellung der Gelenkflächen und dem Arthrosestatus.

Wenn das Gelenk nicht mehr erhalten werden kann, können die Gelenkversteifung oder die Gelenkentfernung durchgeführt werden.

Nach Cheilektomie und
Moberg

Versteifung des Gelenks (Arthrodese)

Es gibt gelenkerhaltende Verfahren, versteifende Verfahren und einen Gelenkersatz.

Bei dieser Technik wird die erkrankte Gelenkoberfläche entfernt und die Knochenenden durch Schrauben, Plättchen oder Drähte in einer so genannten Funktionsstellung aufeinander gepresst, bis sie zusammenwachsen. Eine Arthrodese kommt in Frage bei sehr schweren Fehlstellungen, ausgeprägter Gelenkzerstörung durch Arthrose, Rheuma oder als Rückzugsoperation, wenn andere OP-Verfahren versagt haben.

Resektionsarthroplastik

Eine der beiden erkrankten Gelenkflächen wird entfernt (entweder das Köpfchen des Mittelfußknochens = OP nach Hueter-Mayo, oder die Basis des Grundgelenks = OP nach Keller-Brandes). Diese Technik ist noch sinnvoll bei älteren Patienten, wenn schon ein fortgeschrittener Gelenkverschleiß vorliegt und die Fehlstellung nicht sehr ausgeprägt ist. Mechanisch wird ein flexibles Narbengelenk geschaffen.

Aus unserer Sicht bleiben diese Verfahren aufgrund des erheblichen Eingriffes in die Biomechanik des Fusses eine Rückzugsmöglichkeit.

Der Ersatz durch ein Kunstgelenk wird in einigen wenigen Kliniken durchgeführt, wobei Langzeiterfahrungen ausstehen und die bisherigen Ergebnisse überwiegend nicht zufriedenstellend sind. Daher werden sie in unserer Klinik nicht durchgeführt.

Welche Operation in Ihrem speziellen Fall durchgeführt werden kann, erläutert Ihnen Ihr Arzt.